Erpressungsgelder nicht steuerabzugsfähig

»Erpressungsgelder, die gezahlt werden, damit der Ehepartner nichts von einem außerehelichen Verhältnis erfährt, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Volltext des Urteils «

Gefunden in einer Kurzmeldung im aktuellen Newsletter von Mediafon.

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