Artikel 5.1 des Grundgesetzes ist fast allen ...


Artikel 5.1 des Grundgesetzes ist fast allen Surfern wohl vertraut und wird heftig beansprucht. Der zweite Teil wird allerdings lieber vergessen. Aus gegebenem Anlass:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Die ganzen Sprüche, die Ihr mir auf meine Anfrage vor ein paar Tagen eingereicht habt, werden noch ausgewertet! Singen im dunklen Keller usw 😊

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