Auf dem Blog von Meik wird ein Zettel zitiert, den eine Vermieterin der alten Schule wegen Duschen nach Mitternacht verteilt hat und der mit »Abmahnung« überschrieben war. Da kann man nur einen gemütlichen, aber baldigen Umzug empfehlen, denn wenn man - und das wird so kommen - irgendwann entweder rausgeworfen wird oder dringendst weg will, findet man nicht so schnell eine Wohnung, als wenn man in aller Ruhe direkt lossucht.
Sag ich mal so, aus Erfahrung mit dieser Art Vermieterin: Spießer, die Miete beziehen müssen, keinesfalls aber die Hoheit über jede Aktion abgeben wollen, die in ihren Räumen stattfindet. Als ich aus meiner ersten Studentenbude geworfen wurde (‘hörbarer Herrenbesuch’ stand auf dem Zettel, die Abmahnung hat sie sich gespart, wobei ich mir immer noch sicher bin, dass nur ich zu hören war, aber Herrenbesuch alleine hätte natürlich auch gereicht in diesem speziellen Fall), gab es weit und breit kaum Wohnungen in jenem Städtchen und so musste mein Vater - ausgerechnet - Anteile an einer Wohnungsbausgesellschaft kaufen, um eine zu finden, die ich mir dann zunächst mit einer platinblond-pausbackigen Hobby-Lolita teilen musste, die sich leider nie so richtig festlegen konnte, mit welchem pilzinfizierten Boylover sie den Weg zum Kühlschrank versperrte, einfach indem sie die Tür des Durchgangzimmers dichtmachte.
Auf meine Beschwerde hin kam sogar einmal die Mama angefahren, um mir zu erklären, die Kleine müsse jetzt eben ausprobieren, wie es denn als Frau so sei und das sei ja alles so spannend. Ja. Wusste ich schon. Für was Unspannendes hätte ich meine erste hübsche kleine Wohnung sicher nicht verloren. Ich wollte alle paar Tage mal an meinen Kühlschrank und generell gesund bleiben und mit Menschen zusammenwohnen, die ihre Konflikte selbst austrugen, statt Mami anzurufen. Das war schon alles.
Später lernte ich die 6 goldenen Grundregeln:
1) Niemals mit dem Vermieter in ein Haus ziehen.
2) Niemals einen Mietvertrag unterschreiben, der dein Sexualleben zu regeln versucht.
3) Lässt sich (1) nicht vermeiden, wechsele das Schloss eigenhändig aus und behalte alle Schlüssel, sonst kann es durch (2) geschehen, dass ein 90jähriger betrunkener ehemaliger Soldat mitten in der Nacht schwankend und brüllend in deiner Mietwohnung steht und nach Sitte und Anstand zwischen Unverheirateten verlangt.
4) Prüfe deine Rechtsschutzversicherung darauf, ob sie Mietfälle mit abdeckt.
5) Habe eine Rechtsschutzversicherung.
6) Spätestens sobald Probleme auftreten, die deine Rechtsschutzversicherung hoffentlich abdeckt, trete einem Mieterverein bei und lass dich richtig beraten.